Qualitätsmerkmal öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger






Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer (IHK) in Duisburg hat mich als bundesweit ersten Sachverständigen für den Einsatz von mineralischen Sekundärbaustoffen (Ersatzbaustoffe) im Verkehrswegebau öffentlich bestellt und vereidigt.

Damit bin ich befugt, das Qualitätssiegel zu führen und bundesweit tätig zu werden.



Was unterscheidet den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von anderen Sachverständigen?

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt, so dass bei der Auswahl eines Sachverständigen oder Gutachters besonders auf die ausreichende Qualifikation zu achten ist. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird von einer vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft darauf vereidigt, seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und persönlich zu erbringen.

Erst nach einem aufwändigen Prüfverfahren, wo die besondere Sachkunde, die herausragende Qualifikation und die persönliche Integrität nachgewiesen wurden, wird die öffentliche Bestellung und Vereidigung vorgenommen. Mit der öffentlichen Bestellung sind auch die ständige Aufsicht und Überprüfung der Qualifikation und Vertrauenswürdigkeit durch die zuständige Kammer verbunden.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein traditionelles Gütesiegel, dass dem ö.b.u.v. Sachverständigen bescheinigt, dass er auf seinem Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Darum werden sie in Gerichtsverfahren bevorzugt herangezogen.



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